Hinweis Sondergenehmigung

Das AeroMovie Team fliegt in den meisten Fällen mit einer Drohne deren Startgewicht weniger als 4kg aufweist. Daher ist gem. Drohnenverordnung keine Aufstiegserlaubnis der Behörden erforderlich. Jedoch kann es an manchen Orten sein, dass gesonderte Genehmigungen für die Durchführung eines Drohnenfluges eingeholt werden müssen. Dies kann z.B. über/um Naturparks, Gewerbegebieten, öffentlichen Organen, Bundesfernstraßen und Flughäfen sein. Gern holen wir die für Ihren Flug erforderlichen Sondergenehmigungen ein.

Grundsätzlich verlangen die Luftfahrtbehörden den so genannten großen Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis gem. §21a Absatz 4 der Luftverkehrsordnung –Änderung ab 2021) und den neuen Kompetenznachweis, welchen unsere professionellen AeroMovie Piloten selbstverständlich besitzen.

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